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Gemeinschafts­praxis Kaesmacher, Rommerskirchen
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Di.08:00-12:00 | 14:30-18:00
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u. nach Vereinbarung

Antikörperbestimmung zum Nachweis des Impfschutzes bzw. nach überstandener Infektion

Stand 12.11.2021

Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht bekannt, welcher Schwellenwert für Antikörper gegen das neue Coronavirus SARS CoV 2 notwendig ist, um eine sichere Immunität (nach Impfung oder Infektion)  anzunehmen.

Neben verschiedenen Antikörpern gibt es eine sogenannte zelluläre Immunität (T und B-Zellen, die zu den weißen Blutkörperchen gehören), die sehr wichtig für die Immunanwort ist und noch schwieriger zu bestimmen ist. Weiterhin ist gerade für die Infektiösität der Schleimhautschutz im Hals ( IgA-Antikörper) entscheidend. Diese lassen  ca 3 Monate nach der Impfung nach.

Daher raten wir zum jetzigen Zeitpunkt (Mai 2021) davon ab, Antikörper im Labor bestimmen zu lassen, um sich einen sicheren Impfschutz bestätigen zu lassen, da dieses nach wissenschaftlicher Erkenntnis zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist.

Daher rät die Stiko sowie das RKI davon ab, vor der Verabreichung der (Auffrisch-)Impfung mithilfe serologischer Antikörpertestung den Schutz vor COVID -19 zu prüfen.

Aus diesem Grunde halten wir es für unseriös, Ihnen eine Antikörperbestimmung (auch auf Selbstzahlerbasis) anzubieten.

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